Mannheim Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Familienrecht ist Rechtsanwalt Wolfgang Behlau seit dem Jahr 2000.

 

Um die Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" führen zu dürfen, ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrung im Familienrecht notwendig . Der Nachweis musste  gegenüber der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe erbracht werden. Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe ist zuständig für Mannheim und Heidelberg.

 

Fachanwalt für Familienrecht - Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erlangung des Fachanwalts für Familienrecht ist die Teilnahme an einem Fachlehrgang über mindestens 120 Zeitstunden mit anschließenden Prüfungen und zusätzlich (für den Fachanwalt im Familienrecht) dem Nachweis von wenigstens 120 bearbeiteten Fällen in den letzten drei Jahren. Darüber hinaus führt der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer manchmal noch ein prüfendes Fachgespräch.

 

Als Fachanwalt muss ein Rechtsanwalt darüber hinaus der Rechtsanwaltskammer jährlich den Nachweis über die dozierende oder hörende Teilnahme an familienrechtlichen Fortbildungen von 15 Stunden erbringen. 

Fortbildungen - Pflicht für Fachanwälte

Seit dem Jahr 2000 hat Rechtsanwalt und Fachanwalt Wolfgang Behlau jedes Jahr verschiedene Fortbildungsveranstaltungen zum Familienrecht besucht und sich stets über den aktuellen Stand der Rechtsprechung informiert.

 

Eine Auflistung der Fortbildungsveranstaltungen finden Sie auf meiner Website für Familienrecht in Heidelberg  >>hier.