Scheidung in Mannheim

Die Voraussetzungen für eine Scheidung:

Die erste Voraussetzung für eine Scheidung

Erste Voraussetzung ist, dass der Scheidungsantrag von einem Rechtsanwalt gestellt wird. Ganz ohne Rechtsanwalt kann ein Scheidungsverfahren nicht geführt werden.

 

Der Scheidungsantrag muss dann beim zuständigen Familiengericht (Mannheim) eingereicht werden. 

 

Der Richter prüft als nächstes, ob die weiteren Voraussetzungen für die Scheidung vorliegen.

Die zweite Voraussetzung für eine Scheidung

 Der Richter prüft dann, ob die Ehe wirklich zerrüttet ist. Nur dann ist eine Scheidung möglich.

 

Als Anhaltspunkt dafür hat der Richter das sogenannte Trennungsjahr. Die Eheleute müssen mindestens ein Jahr lang von einander getrennt gelebt haben, bevor ein Scheidungsantrag vom Richter bearbeitet werden darf.

 

Trennung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass für den anderen Ehepartner keine Versorgungsleistungen in dem Jahr erbracht worden sind, also kein Kochen, Wäsche waschen oder Einkaufen für den anderen Ehepartner. 

 

Mindestens einer der Eheleute muss die Scheidung wollen. Es ist nicht erforderlich, dass beide Eheleute die Scheidung beantragen. Auch ist es in der Regel nicht entscheidend für den Richter, wenn einer der Eheleute weiter verheiratet bleiben möchte. Trotzdem wird der Richter den Scheidungsantrag bearbeiten.

 

In besonderen Fällen muss kein Trennungsjahr abgewartet werden. Diese Fälle sind aber selten und müssen dem Richter genau begründet werden.

 

Die dritte Voraussetzung für eine Scheidung

Darüber hinaus müssen dem Richter mit dem Scheidungsantrag verschiedene Informationen mitgeteilt werden (Datum der Hochzeit, Anzahl der Kinder, Angaben zu einem eventuellen Ehevertrag, Angaben zum Nettoeinkommen und zum Vermögen, Angaben zum letzten gemeinsamen Wohnort usw.).

Die vierte Voraussetzung für eine Scheidung

Der Richter regelt dann noch zusätzlich den Versorgungsausgleich, also den Rentenausgleich. Dafür müssen für den Richter Formulare ausgefüllt werden, der Richter kümmert sich dann um alles Weitere.

 

Unser Angebot für eine erste Beratung:

Gerne können Sie einen ersten Besprechungstermin in unserem Büro in Mannheim vereinbaren.

Genauere Informationen zum Ablauf der Erstberatung in unserer Anwaltskanzlei finden Sie hier.

Um einen Besprechungstermin zu vereinbaren, rufen Sie einfach in der Anwaltskanzlei an und vereinbaren Sie einen Termin über die Sekretärin.

 

Telefon: 0621 / 44 581 113

Zurück zur Übersicht  >>Klick