Rechtsanwalt Mannheim Scheidung

Streitige Scheidung

Einige Scheidungsverfahren verlaufen problemlos und ohne Streit. Die Eheleute sind sich einig, dass sie nicht weiter zusammenleben wollen oder können und möchten nur die Scheidung. Alles andere regeln sie untereinander oder es gibt sonst nichts zu regeln ( z.B. Keine Kinder, kein Vermögen, beide gesund und berufstätig nach kurzer Ehedauer).

 

Der Normalfall sieht anders aus:

 

Es muss kein Rosenkrieg werden, aber häufig bestehen unterschiedliche Interessen und Auffassungen darüber, was nach einer Trennung als finanziell "gerecht" angesehen wird.

 

Zwar bekommt man bei Gericht in den seltensten Fällen "Gerechtigkeit", aber man bekommt eine gerichtliche Entscheidung. Es ist die Aufgabe des Rechtsanwalts, die Position der Mandantin bzw. des Mandanten zuvor so darzustellen, dass der Richter die Möglichkeit hat, eine günstige Entscheidung für den Mandaten zu treffen. Der Richter benötigt dafür eine Vielzahl von Informationen, eine Reihe von Informationen benötigt er jedoch auch nicht.

 

Was bedeutet eine streitige Scheidung?

Im Unterschied zur einvernehmlichen Scheidung wird bei einer streitigen Scheidung vom Richter erwartet, dass er mehr als nur die Scheidung regelt.

 

Der Richter soll die Ehe scheiden. Zusätzlich soll der Richter bei einer streitigen Scheidung auch noch zum Beispiel den Unterhalt regeln, den Zugewinnausgleich regeln oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder.

 

Der Richter soll also rechtliche Angelegenheiten regeln, die zwar grundsätzlich von den Eheleuten einvernehmlich geklärt werden könnten, jedoch im jeweiligen Einzelfall leider keine Einigung zwischen den Eheleuten möglich ist.

Der Antrag zur streitigen Scheidung

Der Antrag beginnt wie bei einer einvernehmlichen Scheidung mit dem Scheidungsantrag. genauere Ausführungen dazu finden Sie >>hier.

 

Zusätzlich wird mit dem Scheidungsantrag oder meistens kurz danach eine weitere Klage bei Gericht erhoben. Dabei kann es sich um eine Klage auf Unterhalt oder Zugewinnausgleich oder ähnliches handeln.

 

Wichtig zu wissen ist:

Der Richter entscheidet im Scheidungsverfahren nur über die Scheidung und den Versorgungsausgleich. Soll der Richter zusätzlich noch etwas anderes regeln, muss er zusätzlich einen ausdrücklichen Antrag auf den Tisch bekommen, also zusätzlich zum Scheidungsantrag eine Klage auf Unterhalt, Zugewinnausgleich oder ähnliches.

 

Das Streitige Verfahren

Der Richter im Familiengericht hat also bei einer streitigen Scheidung nicht nur den Scheidungsantrag von einem Rechtsanwalt erhalten, sondern zusätzlich auch noch eine weitere Klage. Dabei handelt es sich dann um einen Klageantrag zu einem Thema, das die Eheleute nicht alleine regeln können und keine Einigung erzielen. 

 

Häufig kommt dies in Betracht beim Unterhalt. Auch die Frage, wie lange nach der Scheidung noch Unterhalt zu zahlen ist, gehört dazu und führt häufig zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

 

In Betracht kommt auch, dass man sich im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nicht einig ist über den Wert einer Immobilie, über den Umfang von Schenkungen durch die Schwiegereltern oder die Ausgaben eines Ehegatten nach der Trennung.

In jedem Fall führt ein zusätzlicher Antrag bei Gericht dazu, dass der Richter darüber entscheiden muss. Zwar versucht jeder Richter, eine Einigung zwischen den Eheleuten zu erzielen. Kommt eine Einigung jedoch auch bei Gericht nicht zustande, obwohl der Richter schon zu erkennen gibt, wie er die Situation bewertet, dann wird der Richter letztlich auch über den zusätzlichen Antrag entscheiden.

 

Die Folgen einer streitigen Scheidung

Können sich die Eheleute nicht außergerichtlich einigen und wird ein zusätzlicher Klageantrag bei Gericht eingereicht (zum Beispiel auf Unterhalt nach der Scheidung), verzögert dies unter Umständen das Scheidungsverfahren. 

 

Der Richter darf nämlich erst dann die Ehe scheiden, wenn auch die anderen Angelegenheiten (sogenannte Verbundverfahren) von ihm entschieden werden können. Soweit er also noch nicht genügend Informationen hat, um über den nachehelichen Unterhalt oder den Zugewinnausgleich zu entscheiden, wird die Ehe nicht geschieden.  

 

Streiten sich die Eheleute beispielsweise über den Wert einer Immobilie beim Zugewinnausgleich, dann muss der Richter eventuell erst ein Gutachten einholen, bevor er eine Entscheidung treffen kann. Streiten sich die Eheleute über Unterhalt, dann muss der Richter zunächst zum Beispiel die Gehaltsbescheinigungen der Eheleute prüfen, die Schulden und Ratenzahlungen kennen  und eine aufwendige Unterhaltsberechnung erstellen. Das alles benötigt Zeit und dauert oft länger als das reine Scheidungsverfahren dauern würde. 

 

So kommt es, dass manche streitigen Scheidungsverfahren in Mannheim zwei Jahre oder länger dauern.

 

Letztlich kann eine streitige Scheidung manchmal nicht verhindert werden. Es gibt häufig sehr große Interessensunterschiede zwischen den Eheleuten, sodass eine Einigung nicht möglich ist und deshalb eine Klärung durch den Richter die einzig sinnvolle Lösung ist.

 

Auch wenn ein streitiges Verfahren bereits bei Gericht läuft, können sich die Eheleute immer noch einigen und das Gerichtsverfahren mit einer Einigung (einem Vergleich) beenden.