Beim Zugewinnausgleich wird nicht das Vermögen der Eheleute geteilt sondern errechnet, ob einer der Eheleute während der Ehe mehr Vermögen auf seinen Namen erworben hat als der andere Ehegatte. Dann kommt es zu einer Ausgleichszahlung.
Es wird also eine Ausgleichszahlung durchgeführt.
Jeder behält sein Eigentum!
Für die Berechnung des Zugewinns können die Eheleute vom jeweils anderen Ehegatten Auskunft über das Vermögen verlangen. Dieser Auskunftsanspruch kann bei Bedarf bei Gericht durchgesetzt werden.
Wird vom anderen Ehegatten das noch vorhandene Vermögen verschenkt oder verschleudert, kann es fiktiv wieder angerechnet werden.
Weitere Informationen zum Zugewinnausgleich finden Sie auf unserer Webseite >>hier.
Bereits in einem Erstberatungsgespräch können wir Ihnen einen recht genauen Überblick über die Folgen der Trennung und Scheidung in Ihrer individuellen Situation geben. Wir besprechen die rechtlichen Vorgaben und die vertraglichen Möglichkeiten beim Zugewinnausgleich.
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Dr. Jörg Becker
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