Scheidung Anwalt in Mannheim

Für die Scheidung benötigt der Anwalt diese 5 Informationen:

Für die Scheidung muss ein Anwalt beauftragt werden.

 

Das Scheidungsverfahren muss aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen  von einem Rechtsanwalt gestartet werden. Es besteht also Anwaltszwang.

 

Dafür erstellt der Anwalt einen Scheidungsantrag, also ein Schreiben an das Familiengericht mit dem ausdrücklichen Antrag auf Durchführung der Scheidungs.

Scheidung Anwalt Mannheim
Antrag auf Scheidung für das Familiengericht Mannheim

Damit der Anwalt einen Scheidungsantrag erstellen und bei Gericht einreichen kann, benötigt er folgende Unterlagen und Informationen:

1. Die genaue Adresse beider Eheleute

Es ist eigentlich selbstverständlich, aber manchmal wird es für den ersten Termin beim Anwalt vergessen: Damit der Richter einen Antrag auf Scheidung dem anderen Ehegatten zustellen kann, muss der Richter vom Anwalt die genaue Adresse des anderen Ehegatten genannt bekommen.

 

Ein Postfach genügt nicht.

 

Auch bei einer Zustellung im Ausland muss eine genaue Adresse dem Gericht mitgeteilt werden. Das kann in einigen Ländern problematisch sein. 

 

Wenn keine Adresse bekannt ist, kommt eine öffentliche Zustellung in Betracht.

2. Der Zeitpunkt der Trennung

Der Richter darf die Ehe nur scheiden, wenn er überzeugt davon ist, dass die Ehe zerrüttet ist. Als Anhaltspunkt dafür nennt das Gesetz das sogenannte Trennungsjahr. Der Richter darf den Scheidungsantrag nur bearbeiten, wenn die Eheleute schon seit einem Jahr getrennt leben oder im Ausnahmefall Härtegründe vorliegen und deshalb auf das Trennungsjahr verzichtet werden kann. Das ist jedoch selten.

 

Trennung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der eine Ehegatte für den anderen Ehegatten keinerlei Versorgungsleistungen mehr erbracht hat für die Dauer von einem Jahr. Gemeint ist damit z.B. Einkaufen, Kochen, Wäsche machen, bügeln usw.

 

Der Richter muss also überprüfen, ob das Trennungsjahr abgelaufen ist. Damit der Richter das prüfen kann, muss ihm das Trennungsdatum ausdrücklich im Scheidungsantrag genannt werden.

3. Die Heiratsurkunde

Der Richter benötigt zur Durchführung des Scheidungsverfahrens die Heiratsurkunde. Die Heiratsurkunde muss in der Regel vom Anwalt zusammen mit dem Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden.

 

Meistens genügt es, eine Kopie der Heiratsurkunde mitzuschicken. Natürlich kann auch die Heiratsurkunde im Original vorgelegt werden oder das Familienstammbuch. Diese Originaldokumente werden dann auch wieder vom Gericht zurückgegeben.

 

Tipp: Falls Ihr Ehepartner im Besitz der Heiratsurkunde ist und Sie sich nicht  mit Ihrem Ehegatten über die Herausgabe streiten möchten, können Sie in der Regel problemlos eine neue Heiratsurkunde beim Standesamt in Mannheim bzw. dort wo Sie geheiratet haben gegen eine Gebühr anfordern.

4. Geburtsurkunden der Kinder

Ebenso wie die Heiratsurkunde benötigt der Richter die Geburtsurkunden der noch minderjährigen Kinder. Auch diese sollten zusammen mit dem Scheidungsantrag vom Anwalt mitgeschickt werden.

 

Auch für die Geburtsurkunden gilt: in der Regel genügen Kopien.

5. Einkünfte und Vermögen der Eheleute

Um den Streitwert/Gegenstandswert zu errechnen Benötigt der Anwalt für den Antrag auf Scheidung Informationen zu Ihrem Nettoeinkommen und auch zum Nettoeinkommen Ihres Ehegatten.

 

Zusätzlich sind Informationen über ihr Vermögen erforderlich unter Berücksichtigung eventuell vorhandener Schulden. Das Vermögen ist nach den gesetzlichen Bestimmungen ebenso wie das Nettoeinkommen bei der Festsetzung des Streitwerts unter Berücksichtigung von Freibeträgen vom Richter mit 5 % zu berücksichtigen. In Mannheim wird von den Richtern in der Regel im Termin der Scheidung ausdrücklich nach dem Wert des Vermögens gefragt, falls es nicht schon im Scheidungsantrag angegeben wurde. 

 

 

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