Kindesunterhalt - Scheidung Mannheim

1. Die Voraussetzungen für Unterhalt des Kindes

Minderjährige Kinder können Unterhalt beanspruchen von den Eltern.

 

Leben die Eltern getrennt, dann erbringt in der Regel ein Elternteil die Unterhaltsleistung dadurch, dass dieser Elternteil die zeitlich überwiegende Umsorgung des Kindes übernimmt.

 

Der andere Elternteil ist dann zur Zahlung von Unterhalt in Form von Geld verpflichtet.

 

Die Grundidee ist es also: Beide Elternteile erbringen Unterhaltsleisungen. Der eine Elternteil zahlt Geld, der andere Elternteil hat die überwiegende Umsorgung des Kindes übernommen.

2. Die Berechnung des Kindesunterhalts

Der Unterhalt des Kindes errechnet sich individuell. Maßgeblich ist dabei das Einkommen desjenigen Elternteil, der Unterhalt in Form von Gel leisten soll.

 

Lebt das Kind also beispielsweise überwiegend bei der Mutter, dass richtet sich die Höhe des Unterhaltsanspruch für das Kind nach dem Nettoeinkommen des Vaters.

 

Der genaue Geldbetrag der zu zahlen ist ergibt sich aus einer quasi vom Gesetzgeber dann vorgegebenen Tabelle, der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. 

 

Es wird darin unterschieden zum einen, wie alt das Kind ist. Zusätzlich wird noch unterschieden in verschiedenen Stufen, wie hoch das Nettoeinkommen des zahlungspflichtigen Elternteils ist.

3. Besonderheiten bei der Berechnung von Kindesunterhalt

Zu beachten ist dabei, dass nicht das reine Nettoeinkommen herangezogen wird für die Unterhaltsberechnung, sondern das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen.

 

Das bedeutet, dass auch gewisse Zahlungsverpflichtungen des Elternteils erst einmal berücksichtigt werden müssen, beispielsweise Schuldentilgungen.  Auch Fahrtkosten zur Arbeit und andere Ausgaben dürfen evt. zuerst vom beruflichen Nettoeinkommen abgezogen werden.

 

Erst wenn dann das bereinigte Nettoeinkommen feststeht, dann wird daraus der zu zahlende Kindesunterhalt ermittelt.

 

Im Einzelfall ist das nicht ganz einfach zu ermitteln und über einige Positionen kann man sich durchaus streiten, da dazu die Gesetze und die Rechtsprechung keine klaren Vorgaben machen. Es kommt also immer auf die genaue Prüfung des Einzelfalls an.

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