Der Wohnvorteil beim Unterhalt

Informationen zum Wohnvorteil  - Scheidungsanwälten in Mannheim

Was ist der Wohnworteil?

Die Unterhaltsberechnung geht davon aus, dass Miete zu zahlen ist. Wohnen die Eheleute jedoch in einer Eigentumswohnung oder in einem Haus, dass im Eigentum steht, dann passt diese Berechnung nicht mehr so ganz.

 

Deshalb bekommen die Eheleute, die mietfrei im Eigentum wohnen, bei der Unterhaltsberechnung einen Betrag quasi fiktiv ins Portemonnaie gerechnet.  Dies soll der Ausgleich sein, weil sie ja die Mietzahlung einsparen und deshalb mehr Geld übrig haben.

Die Höhe des Wohnvorteils

Der Wohnvorteil ist nicht als fester Geldbetrag vorgegeben sondern muss errechnet werden.

 

Für die Berechnung des Wohnvorteils kommt es in der Regel darauf an, wie hoch die zu erzielende Kaltmiete für die Immobilie wär.

 

Natürlich kann ein solcher Wert nur geschätzt werden, denn tatsächlich ist die Immobilie ja gerade nicht vermietet. Über die letztlich einzubeziehende genaue Höhe des Wohnvorteils kann man sich deshalb ausgiebig streiten. Im Zweifel und im Streitfall wird dann ein Gutachter vom Gericht beauftragt, den erzielbaren Mietwert zu ermitteln.

Besonderheiten beim Wohnvorteil

Darüber hinaus sind aber noch ein paar Besonderheiten zu berücksichtigen:

 

So gilt bis zum Start des Scheidungsverfahrens während der Trennungszeit ein reduzierter Wohnvorteil, der zu berücksichtigen ist.

 

Auch können eventuell Tilgungsleistungen und Zinszahlungen berücksichtigt werden, wenn die Immobilie noch Schulden hat, die monatlich getilgt werden.

 

Auch andere Faktoren können auf die genaue Höhe des letztlich zu berücksichtigenden Wohnvorteils Einfluss haben, sodass eine individuelle Berechnung im Einzelfall notwendig ist.

Wenn Sie dazu Fragen haben, dann können Sie gerne einen Besprechungstermin vereinbaren.

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