Einvernehmliche Scheidung in Mannheim

Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt:

Ganz einfach:

Eine einvernehmliche Scheidung ohne Streit kann völlig problemlos und schnell von mir bei Gericht beantragt und durchgeführt werden.

Scheidung ohne Rosenkrieg

Nach vielen Scheidungsverfahren im Raum Mannheim und Heidelberg, die ich in den letzten 20 Jahren als Anwalt durchgeführt habe, kann ich Ihnen eine Sache versprechen:

 

Eine Scheidung muss nicht in einem Rosenkrieg enden.


Besprechungstermin vereinbaren und
Scheidung starten: 

 

Schicken Sie mir einfach eine Email
mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer.

mail (at) mannheim-ehescheidung.de

Sie erhalten von mir dann

(spätestens am nächsten Arbeitstag)

einen telefonischen Rückruf oder eine Email 

 

 Oder rufen Sie bei meiner Sekretärin in meiner Anwaltskanzlei an: 

0621 - 44 581 113


Die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung:

1. Trennungsjahr:
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung muss erst ein Trennungsjahr abgewartet werden. Die Eheleute müssen also ein Jahr voneinander getrennt leben, bevor die Scheidung gestartet werden kann.

 

2.  Heiratsurkunde

Der Anwalt benötigt die Heiratsurkunde in Kopie.

 

3. Geburtsurkunde der Kinder

Wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, benötigt der Anwalt die Geburtsurkunden der Kinder in Kopie.

 

Das ist alles !

Jetzt liegen alle Voraussetzungen für die Scheidung vor.


Einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt

Häufig gibt es eine Trennung auch ohne großen Streit.

Die Eheleute wollen  zwar die Trennung, die Scheidung soll aber einvernehmlich und ohne Streit durchgeführt werden. Also eine nicht streitige Scheidung. 

 

Wichtig ist oft die Frage, ob das Vertrauen, die Anerkennung und die Wertschätzung des anderen Ehegatten noch ein wenig vorhanden ist.

 

Dann ist es auch möglich, mit nur einem Anwalt die Scheidung durchzuführen.

 

 

Einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt

Soweit die Eheleute nicht mehr weiter als Ehepaar zusammen bleiben möchten, aber eine Kommunikation zwischen den Eheleuten noch möglich ist, kann eine einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden.

 

 

Es wird dann nur ein Anwalt beauftragt. Und das Scheidungsverfahren beginnt mit einem Scheidungsantrag durch den Anwalt an das Gericht. 

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung meint (im Unterschied zur streitigen Scheidung) ein Scheidungsverfahren, bei dem sich die Eheleute nicht über alles mögliche streiten, sondern nur die Scheidung bei Gericht durchführen lassen möchten.  Manchmal soll dann im Scheidungsverfahren noch zusätzlich eine Vereinbarung einvernehmlich abgeschlossen werden.

 

Es geht also bei einer einvernehmlichen Scheidung darum, nur das nötigste bei Gericht zu regeln und die sonstigen Sachen einvernehmlich ohne den Richter und das Amtsgericht zu klären.

Der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung in Mannheim

Das Scheidungsverfahren beginnt mit einem Scheidungsantrag.

 

Der Antrag muss von einem Rechtsanwalt gestellt werden und ist beim örtlich zuständigen Familiengericht einzureichen.

 

In diesem Schreiben teilt der Anwalt dem Gericht mit, dass er beauftragt wurde, das Scheidungsverfahren einzuleiten. Der Anwalt stellt also bei Gericht den Scheidungsantrag.

 

Leben die Eheleute in Mannheim, ist das Familiengericht Mannheim zuständig. Ansonsten muss geprüft werden, ob für die Scheidung das Gericht in Mannheim zuständig ist oder vielleicht ein anderes Familiengericht. 

Scheidung mit einem Anwalt

Ein Scheidungsverfahren kann auch mit nur einem Anwalt durchgeführt werden.

 

Wichtig: Der Anwalt ist dann nicht der Anwalt von beiden Eheleuten. Das ist aus standesrechtlichen Gründen dem Anwalt nicht erlaubt! Es gibt keinen gemeinsamen Anwalt.

 

Das bedeutet, der eine Ehegatte hat einen Anwalt, der andere Ehegatte hat keinen Anwalt.

 

Ein Anwalt wird im Scheidungsverfahren benötigt, um im Verhandlungstermin den Scheidungsantrag zu stellen. Das Gesetz schreibt vor, dass die nur ein Rechtsanwalt darf. Der andere Ehegatte stimmt der Scheidung zu, stellt keinen eigenen Antrag und muss deshalb auch keinen eigenen Anwalt beauftragen.

Der Inhalt des Scheidungsantrags bei einer nicht streitigen Scheidung:

Der Rechtsanwalt schreibt also an das Familiengericht (z.B. in Mannheim), dass er für seine Mandantin bzw. seinen Mandanten einen Scheidungsantrag stellt. 

 

Zusätzlich teilt der Rechtsanwalt mit, seit wann die Eheleute verheiratet sind und seit wann sie getrennt leben. Dem Gericht muss auch mitgeteilt werden, ob minderjährige Kinder vorhanden sind und wie hoch das Nettoeinkommen und das Vermögen der Eheleute ist.

 

Zusätzlich muss dem Gericht noch ein Formular zur Verfügung gestellt werden zu den Rentenansprüchen der Eheleute, damit der Richter den Versorgungsausgleich durchführen kann.

 

Das einvernehmliche Scheidungsverfahren bei Gericht

Der Richter prüft dann, ob die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen und ob das Trennungsjahr abgewartet worden ist.

 

Dann prüft der Richter als nächstes das Formular zum Versorgungsausgleich und schreibt alle Rentenstellen an, die Eheleute in den Formularen benannt haben. Der Richter ist per Gesetz verpflichtet, sich selbständig um den Versorgungsausgleich zu kümmern und dazu die erforderlichen Daten und Informationen einzuholen. Die Eheleute müssen dazu nichts machen.

 

Wichtig bei einer einvernehmlichen Scheidung:

Der Richter regelt also bei einer einvernehmlichen Scheidung nur die Scheidung und den Versorgungsausgleich. Alle anderen Angelegenheiten (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat usw.) regeln die Eheleute untereinander, ohne dass der Richter dazu eine Entscheidung treffen muss.

 

Liegen alle Auskünfte zum Versorgungsausgleich vor, hat der Rechtsanwalt diese geprüft und nichts zu beanstanden, dann kommt es zu einem Gerichtstermin und die Eheleute werden geschieden. Der Scheidungstermin  dauert dann in der Regeln nur 10 bis 20 Minuten. Das hängt vom Richter ab und ist auch in Mannheim bei den verschiedenen Richtern nicht einheitlich.

 

Besprechungstermin vereinbaren und
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Scheidung Mannheim: Zusätzliche Regelungen bei Gericht? - Oft nicht nötig !

Natürlich sind auch bei einer einvernehmlichen Scheidung häufig noch verschiedene Angelegenheiten zu regeln. So ist vielleicht das Vermögen unter Berücksichtigung der Schulden aufzuteilen, es soll eine Regelung zum Unterhalt des Ehegatten oder der Kinder gefunden werden und auch das Umgangsrecht ist zu klären.

 

Wichtig ist zu wissen:

Das muss nicht von einem Richter geregelt werden. 

 

Bei einer einvernehmlichen Scheidung regeln die Eheleute das selbst, häufig mit einem Rechtsanwalt. Es wird dann ohne Gericht ein Vertrag erstellt, der dann beim Notar unterschrieben wird. Das spart Kosten und Nerven. 

 

Die Alternative zur einvernehmlichen Scheidung ist die sogenannte streitige Scheidung. Informationen dazu finden Sie  >>hier.