Mannheim: Anwalt bei Trennung

Unterhalt bei Trennung und Scheidung

Ganz grundsätzlich: Derjenige mit weniger Einkommen kann von dem Ehepartner mit mehr Einkommen Unterhalt einfordern.

Beim Unterhalt sind drei Bereiche zu unterscheiden:

  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt (für den Ehegatten bis zur Rechtskraft der Scheidung)
  • Nachehelicher Unterhalt für den Ehegatten

Die Berechnung von Unterhalt

 

Der Unterhaltsanspruch des Ehepartners errechnet sich aus dem beruflichen Nettoeinkommen, aus sonstigen Einkommensquellen (zum Beispiel Mieteinnahmen), aus dem Wohnwertvorteil (wenn ein Ehegatte mietfrei im Eigentum wohnt) und den eventuell zu berücksichtigenden Zins- und Tilgungsleistungen. Zusätzlich sind noch verschiedene weitere Positionen zu berücksichtigen!

 

Der Kindesunterhalt errechnet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle.

 

Die Berechnung von Unterhalt wird ganz individuell durchgeführt. Zwar gibt es Berechnungsmuster, die meistens angewendet werden. Aber es sind eine Vielzahl von Details zu berücksichtigen.

 

 

Wir klären die Unterhaltsansprüche für Sie und Ihre Kinder.

 

Unterhaltsrecht ist kompliziert.

Vor oder nach der Trennung sollten Sie sich von einem Anwalt zum Thema Unterhalt beraten lassen. Ob Sie dann auf Unterhalt verzichten ist Ihre Sache. Aber wenn Sie verzichten, dann sollte Ihnen das bewusst sein.

Unser Angebot für eine erste Beratung

In einem Erstberatungsgespräch können wir Ihnen in der Regel bereits einen recht genauen Überblick über Ihren Unterhaltsanspruch bzw. Ihre Unterhaltsverpflichtung geben. 

 

Um einen Besprechungstermin zu vereinbaren, rufen Sie einfach in der Anwaltskanzlei an und vereinbaren Sie einen Termin über die Sekretärin.

 

Telefon: 0621 / 44 581 113

 

 

 

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