Schulden und Unterhalt

Schulden können bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden

Unterhalt und Schulden allgemein

Haben sich die Eheleute getrennt, dann soll durch die Zahlung von Unterhalt möglichst sicher gestellt werden, dass auch künftig beide Eheleute den bisherigen Lebensstandart beibehalten können.

 

Lebten die Eheleute bisher zum Beispiel vom Einkommen des Ehemannes und die Frau kümmerte sich um das kleine Kind der Eheleute, dann sich wird daran häufig auch nach der Trennung nichts ändern.

 

Musste vor der Trennung von dem Einkommen des Ehemannes dann zuerst für einen Kredit eine monatliche Tilgungsrate gezahlt werden, dann muss diese in der Regel auch nach der Trennung weiter gezahlt werden.

 

Da ein Euro aber nur einmal ausgegeben werden kann und dieser dann nach der Bezahlung der Tilgungsrate nicht mehr im Portemonnaie zur Verfügung steht, kann auch nur das dann im Portemonnaie verbleibende Geld für eine Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden.

Unterhalt und Schulden im Detail

Das bedeutet nun aber jetzt nicht, dass im obigen Beispielsfall der getrennt lebende Ehemann Schulden machen kann wie er will und dadurch würde der zu zahlende Unterhalt reduziert.

 

Ganz so einfach ist es natürlich nicht.

 

Letztlich wird bei allen bestehenden Schulden und Zahlungsverpflichtungen genau geprüft und eventuell gestritten, ob und wie weit hier eine Berücksichtigung der Schulden erfolgen darf.

Wenn Sie dazu Fragen haben, dann können Sie gerne einen Besprechungstermin vereinbaren.

Die Kontaktdaten finden Sie hier:  Kontaktdaten zur Anwaltskanzlei

 

Gerne können Sie uns auch einfach direkt anrufen zur Vereinbarung eines Besprechungstermins.

Unsere Telefonnummer lautet:  0621 / 44 581 113