Artikel mit dem Tag "Unterhalt"



02. Januar 2017
Der Kindesunterhalt errechnet sich nach dem Einkommen. Steht das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen fest, dann kann aus der Düsseldorfer Tabelle abgelesen werden, wie hoch der zu zahlende Kindesunterhalt ist.
12. Dezember 2016
Ab dem 1.1.2017 erhöht sich das Kindergeld: Gegenüber der letzten Erhöhung vom 1.1.2016 steigt das Kindergeld damit um 2,00 EUR. Das bedeutet: Für das 1. und 2. Kind von 190 EUR auf 192 EUR Für das 3. Kind von 196 EUR auf 198 EUR ab dem 4. Kind von 221 EUR auf 223 EUR
08. November 2016
Der Unterhalt für Kinder errechnet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Dabei wird zuerst das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen