Scheidung kurze Ehe Mannheim

Schnelle Scheidung bei kurzer Ehe

Bei kurzer Ehedauer ist eine schnelle Scheidung möglich!

 

Nur wenige Wochen nachdem der Scheidungsantrag eingereicht worden ist bei Gericht findet in der Regel der Scheidungstermin statt und die Ehe wird geschieden.

1. Voraussetzungen für eine Scheidung bei kurzer Ehe

Voraussetzung ist eine Ehedauer von weniger als drei Jahren.

Das bedeutet, dass seit der Hochzeit bis zum Starten des Scheidungsverfahrens bei Gericht keine drei Jahre vergangen sind.

2. Voraussetzung für eine Scheidung bei kurzer Ehe:

Zusätzlich muss das sogenannte Trennungsjahr abgelaufen sein.

Auch bei der Scheidung nach kurzer Ehedauer müssen die Eheleute mindestens ein Jahr von einander getrennt gelebt haben, bevor ein Antrag auf Scheidung bei Gericht eingereicht werden darf.

3. Voraussetzung für eine Scheidung bei kurzer Ehe:

Das Scheidungsverfahren ist kurz, weil der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden muss.

 

Das bedeutet, dass der vom Gesetzgeber vorgesehene Rentenausgleich bei einer kurzen Ehe nicht durchgeführt werden muss.

Sind die Eheleute länger als drei Jahre verheiratet, so muss vom Gericht dieser Versorgungsausgleich durchgeführt werden, falls die Eheleute nicht ausdrücklich beispielsweise durch einen notariellen Vertrag darauf verzichten.

 

Bei einer kurzen Ehe ist das jedoch nicht erforderlich.

Wird der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht, obwohl die Eheleute noch nicht drei Jahre miteinander verheiratet sind, wird der Versorgungsausgleich nur durchgeführt, wenn einer der Eheleute dies ausdrücklich beantragt.

Da die Auswirkungen für den Versorgungsausgleich unter Berücksichtigung der Bearbeitungskosten in der Regel gering sind, verzichtete sogar schon der Gesetzgeber auf die Durchführung des Rentenausgleich (Versorgungsausgleichs).

> Was empfehle ich Ihnen?

Soweit bei Ihnen die Voraussetzungen vorliegen und Sie die Scheidung bei Gericht einreichen möchten, können wir kurzfristig einen Besprechungstermin vereinbaren.

Für die Einreichung des Scheidungsantrags benötige ich in jedem Fall die Heiratsurkunde in Kopie, die sie mir dann auch noch problemlos per E-Mail zusenden können.

 

Achten Sie darauf, die 3-Jahres-Frist einzuhalten. Andernfalls würde sich das Scheidungsverfahren direkt um mehrere Monate verlängern.

 

Selbstverständlich kann das Scheidungsverfahren mit nur einem Rechtsanwalt durchgeführt werden.

Sie möchten einen Termin mit mir vereinbaren?

Gerne können Wir einen Besprechungstermin vereinbaren.

Rufen Sie einfach in meine Anwaltskanzlei an.

 

Der Besprechungstermin kann persönlich in meiner Anwaltskanzlei durchgeführt werden.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, den Besprechungstermin telefonisch oder online (mit zum Beispiel Zoom oder Teams) durchzuführen.

Sie erreichen meine Anwaltskanzlei in Mannheim unter der Telefonnummer 0621 44 581 113.