Vermögen und Schulden bei Scheidung

Wer macht die Vermögensauseinandersetzung?

Die Auseinandersetzung der Finanzen kann ohne Gericht von den Eheleuten vorgenommen werden. Der Richter regelt das nicht automatisch mit.

 

Können die Eheleute sich nicht einigen, dann kann eine entsprechende Klage bei Gericht eingereicht werden, damit der Richter eine Regelung trifft.

Bei der Vermögensauseinandersetzung ist zu beachten:

 

  • Zum Zugewinnausgleich gibt es viele gesetzliche Bestimmungen, die zu beachten sind. Andernfalls ist der Zugewinnausgleich eventuell nicht wirksam oder fehlerhaft. Das kann für den einen oder anderen Ehegatten dann erhebliche finanzielle Nachteile bedeuten.
  • Bei gemeinsamem Eigentum an einer Immobilie entstehen eventuell Ansprüche auf Nutzungsentschädigung nach der Trennung und nach dem Auszug. Zum Teil werden solche Ansprüche auch mit dem Unterhalt verrechnet. 
  • Die Eheleuten bleiben bei gemeinsamem Eigentum an einer Immobilie auch nach der Scheidung noch gemeinsame Eigentümer. Die Scheidung ändert daran in der Regel nichts! Deshalb wollen sich viele Eheleute nach der Trennung darüber einigen, wer die Immobilie zum Alleineigentum erhält, ob sie verkauft wird oder ob es sogar zur Zwangsversteigerung kommen muss. 

Unser Ziel ist es, im Rahmen der anwaltlichen Beratung eine Gesamtlösung zu finden. Unterhalt, Zugewinnausgleich und sonstiges Vermögen ebenso wie die Schulden sind sinnvoll aufzuteilen, auch im Hinblick auf die Bedürfnisse der Kinder. 

 

Deshalb kommt es häufig nicht nur darauf an, wer ist Eigentümer vom Haus oder vom Auto, sondern es wird auch geprüft, wie eine einvernehmliche Regelung vertraglich vereinbart werden kann. 

 

Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, unterstützen wir unsere Mandanten natürlich auch auf dem Weg der streitigen Auseinandersetzung bei Gericht.

Unser Angebot für eine erste Beratung:

Bereits in einem Erstberatungsgespräch können wir Ihnen einen recht genauen Überblick über die Folgen der Trennung und Scheidung  in Ihrer individuellen Situation geben. Wir besprechen die rechtlichen Vorgaben und die vertraglichen Möglichkeiten einer Einigung.

 

Um einen Besprechungstermin zu vereinbaren, rufen Sie einfach in der Anwaltskanzlei an und vereinbaren Sie einen Termin über die Sekretärin.

 

Telefon: 0621 / 44 581 113

 

 

 

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