Die Auseinandersetzung der Finanzen kann ohne Gericht von den Eheleuten vorgenommen werden. Der Richter regelt das nicht automatisch mit.
Können die Eheleute sich nicht einigen, dann kann eine entsprechende Klage bei Gericht eingereicht werden, damit der Richter eine Regelung trifft.
Bei der Vermögensauseinandersetzung ist zu beachten:
Unser Ziel ist es, im Rahmen der anwaltlichen Beratung eine Gesamtlösung zu finden. Unterhalt, Zugewinnausgleich und sonstiges Vermögen ebenso wie die Schulden sind sinnvoll aufzuteilen, auch im Hinblick auf die Bedürfnisse der Kinder.
Deshalb kommt es häufig nicht nur darauf an, wer ist Eigentümer vom Haus oder vom Auto, sondern es wird auch geprüft, wie eine einvernehmliche Regelung vertraglich vereinbart werden kann.
Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, unterstützen wir unsere Mandanten natürlich auch auf dem Weg der streitigen Auseinandersetzung bei Gericht.
Bereits in einem Erstberatungsgespräch können wir Ihnen einen recht genauen Überblick über die Folgen der Trennung und Scheidung in Ihrer individuellen Situation geben. Wir besprechen die rechtlichen Vorgaben und die vertraglichen Möglichkeiten einer Einigung.
Um einen Besprechungstermin zu vereinbaren, rufen Sie einfach in der Anwaltskanzlei an und vereinbaren Sie einen Termin über die Sekretärin.
Telefon: 0621 / 44 581 113
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Dr. Jörg Becker
Fachanwalt für Strafrecht
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